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zu diesem Berufsbild im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit .

 
Berufsbilder  

Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger 

Aufgaben

Ein Heilerziehungspfleger arbeitet in einer Werkstatt mit einem Schüler an dessen Holzarbeit
Heilerziehungspfleger

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind für die pädagogische und pflegerische Begleitung und Hilfe von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung verantwortlich. Sie fördern und unterstützen die Eigenständigkeit und das individuelle Leistungsvermögen dieser Menschen, damit sie ihr Leben so selbstständig wie möglich führen können.

Zu ihren Aufgaben gehört,

  • Menschen mit Behinderung zu begleiten und ihnen zu assistieren,
  • sie in ihrer Alltagsbewältigung sowie
  • in ihrer Verpflegung und bei der Körperhygiene zu unterstützen.

Außerdem

  • organisieren sie Freizeitaktivitäten und
  • fördern die soziale und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung.

Tätigkeitsfelder

Eine Heilerziehungspflegerin erklärt einer Schülerin eine Maschine.
Heilerziehungspflegerin

Heilerziehungspfleger/innen arbeiten im Sozialwesen zum Beispiel in

  • Wohnheimen der Alten- und Behindertenhilfe
  • Pflegeheimen
  • ambulanten sozialen Diensten
  • Suchtberatungsstellen
  • Kinderkrippen
  • Kinderhorten
  • Kindergärten
  • Vorschulklassen
  • Schulkindergärten
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Jugendzentren und Häuser der offenen Tür
  • Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen

Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in

  • Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
  • (Förder-)Schulen
  • privaten Haushalten mit Hauspersonal.

Kernkompetenzen

Heilerziehungspfleger/innen sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an pädagogischen und pflegerischen Sachverhalten haben. Außerdem benötigen sie ein Gespür dafür, Menschen zu fördern und anzuleiten. Sie sollten gut planen und organisieren können. Interesse an Musik und künstlerische Kreativität sind vorteilhaft.

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Die Ausbildung 

Ausbildungsstätten

Die Weiterbildung als Heilerziehungspfleger/in findet in Fachschulen und Berufskollegs statt.
Die Theorie wird ergänzt durch Praktika. Einige Schulen bieten die Möglichkeit, Teile der praktischen Ausbildung im Ausland zu absolvieren.

Zulassung 

  • Benötigt wird der Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Dauer (zum Beispiel als Sozialassistent/in)
    • sowie eine mindestens einjährige Berufstätigkeit (diese kann auch während der Ausbildung abgeleistet werden) und
    • das Abschlusszeugnis der Berufsschule
      oder
    • der Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
    • eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren. Hierauf kann der Besuch der Berufsfachschule angerechnet werden.

Darüber hinaus ist ein ärztliches Attest erforderlich. Einige Schulen verlangen zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Erste-Hilfe-Kurs. Bei konfessionell gebundenen Aus- oder Weiterbildungsstätten muss die entsprechende Konfessionszugehörigkeit nachgewiesen werden.

Wer sich für den berufsbegleitenden Teilzeit-Bildungsgang entscheidet, braucht eine Anstellung.

Inhalte 

Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern .

Zum fachrichtungsübergreifenden Unterricht zählen diese Fächer:

  • Deutsch
  • Sozialkunde
  • Mathematik

Im fachrichtungsbezogenen Unterricht werden diese Inhalte gelehrt:

  • Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Menschen mit Behinderungen begleiten und pflegen
  • Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen strukturieren und gestalten
  • Prozesse der Bewegung, Gestaltung und Darstellung weiterentwickeln und Medien anwenden
  • Heilerziehungspflegerische Prozesse
    • planen,
    • durchführen,
    • dokumentieren und
    • evaluieren
  • Heilerziehungspflegerische Arbeit
    • organisieren,
    • koordinieren,
    • reflektieren sowie
    • Qualität sichern

Dauer 

Die Aus- oder Weiterbildung dauert

  • in Vollzeit zwei bis drei Jahre,
  • in Teilzeit drei bis viereinhalb Jahre.

Verkürzung der Aus- oder Weiterbildungszeit
Eine Aufnahme in das 2. Ausbildungsjahr ist möglich für:

  • Bewerber/innen, die bereits eine Fachschule desselben Fachbereichs (mit anderer Fachrichtung) oder
  • eine Fachschule derselben Fachrichtung (mit anderem Schwerpunkt oder einer verwandten Fachrichtung) erfolgreich besucht haben,
  • Bewerber/innen, die Studienzeiten an einer Hochschule nachweisen können und
  • Bewerber/innen, die bereits die Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben.

Wer eine Fachhochschulreife hat, kann eine Verkürzung von bis zu sechs Monten beantragen.

Das einjährige Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung kann auf bis zu sechs Monate verkürzt werden, wenn

  • die Schülerin oder der Schüler vor der Ausbildung bereits heil-, sozialpädagogisch oder pflegerisch tätig war, soweit diese Tätigkeit die als Aufnahmevoraussetzung geforderte Mindestzeit übersteigt.

Prüfungen und Abschluss 

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst

  • einen schriftlichen,
  • einen praktischen und eventuell
  • einen mündlichen Teil.

Die Abschlussbezeichnungen lauten (je nach Bundesland):

  • Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
  • Heilerziehungspflegerin, Heilerziehungspfleger
  • Staatlich anerkannte Heilerzieherin, staatlich anerkannter Heilerzieher

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Weiterbildung und Studium 

Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)

Fach- und Betriebswirt/in, Fachkaufleute

  • Fachwirt/in - Erziehungswesen
  • Fachwirt/in - Sozial- und Gesundheitswesen
  • Fachwirt/in - Organisation und Führung (Sozial)
  • Betriebswirt/in (Fachschule) - Sozialwesen

Sonderfachkräfte

  • Arbeitserzieher/in
  • Motopädin, Motopäde 

Hochschulbildungsgänge (Auswahl)

  • Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin, -pädagoge
  • Heilpädagogin, -pädagoge (Hochschule)
  • Psychologin, Psychologe - allgemeine Psychologie

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