Adressen
Katholische Ausbildungsstätten für Haus- und Familienpflegerin und Haus- und Familienpfleger
Weitere Informationen
zu diesem Berufsbild im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit .
Haus- und Familienpflegerin und Haus- und Familienpfleger
Aufgaben
Haus- und Familienpflegerinnen und -pfleger versorgen und betreuen Familien und Einzelpersonen in Notsituationen. Dabei übernehmen sie nach Absprache mit den Ärzten die Pflege bedürftiger Menschen aller Altersstufen in deren Wohnungen. Überwiegend handelt es sich dabei um alte oder behinderte Menschen und chronisch Kranke. Zu den weiteren Aufgaben gehören:
- Mahlzeiten zubereiten
- Wäsche waschen und bügeln
- die Wohnung oder das Haus aufräumen und putzen
- selbständig und verantwortungsbewusst haushalten und planen
- Familienmitglieder zur Übernahme hauswirtschaftlicher und pflegerischer Aufgaben anleiten.
Tätigkeitsfelder
Haus- und Familienpfleger/innen arbeiten im Sozialwesen zum Beispiel
- in Sozialstationen oder Verbänden mit Familienpflegediensten,
- bei ambulanten sozialen Diensten (Familienpflegedienste und Sozialstationen mit Familienbetreuung),
- in Altenheimen (Alten- und Behindertenwohnheime) oder
- in Tagesstätten für alte Menschen oder Behinderte.
Darüber hinaus sind sie auch in Privathaushalten tätig.
Kernkompetenzen
Haus- und Familienpfleger/innen sollten gerne mit Menschen arbeiten und ein Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern und anzuleiten. Sachverständnis für planerische und organisatorische Tätigkeiten sowie für Büroarbeit sind notwendig. Der Umgang mit Nahrungsmittel sollte Spaß machen.
Die Ausbildung
Ausbildungsstätten
Der theoretische und praktische Unterricht findet in Fachschulen statt. Für Praktika in hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen kommen diese Einrichtungen in Frage:
- Krankenhäuser
- Alten(pflege)heime
- Einrichtungen für behinderte Menschen
- Kindertagesstätten
- Privathaushalte
Zulassung
- Mittlerer Bildungsabschluss oder
- Hauptschulabschluss oder
- eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und ein bis zwei Jahre Berufspraxis.
Ein ärztliches Attest sowie ein polizeiliches Führungszeugnis sind erforderlich. Bei konfessionellen Ausbildungsstätten wird
in der Regel die entsprechende Konfessionszugehörigkeit vorausgesetzt.
Inhalte
Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern. (Anker) Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Inhalte gelehrt:
- Wirtschaftslehre des Haushalts
- Ernährungslehre
- Berufskunde und Rechtslehre
- Gesundheitslehre/Krankheitslehre
- Pädagogik/Psychologie
Dauer
Die Ausbildung dauert zwei bis drei Jahre. Der Pflichtunterricht umfasst etwa 66 Wochenstunden.
Verkürzungen der Ausbildung
Die vorgeschriebene Praxisphase kann bis zu einem Jahr verkürzt werden. Voraussetzungen sind
- der Abschluss einer entsprechenden einjährigen berufsbildenden Schule,
- das Führen eines Familienhaushaltes,
- der Abschluss eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder
- andere passende Praktika.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst
- einen schriftlichen,
- einen praktischen und eventuell
- einen mündlichen Teil.
Abschlussbezeichnungen lauten:
- Staatlich anerkannte Haus- und Familienpflegerin, staatlich anerkannter Haus- und Familienpfleger
- Staatlich geprüfte Haus- und Familienpflegerin, staatlich geprüfter Haus- und Familienpfleger
Weiterbildung und Studium
Hochschulbildungsgänge (Auswahl)
- Pflegewissenschaftler/in
- Pflegemanager/in
- Pflegepädagogin, -pädagoge
- Gesundheitswirt/in
- Ärztin, Arzt
- Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin, -pädagoge
