Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
- Aufgaben, Tätigkeiten und Kompetenzen
- Ausbildung und Abschluss
- Weiterbildung und Studium
- Aktuelle Entwicklungen
Aufgaben
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen pflegen und versorgen eigenverantwortlich kranke und pflegebedürftige Menschen. Darüber hinaus
- führen sie eigenständig ärztlich veranlasste Maßnahmen aus,
- assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen und
- dokumentieren den Pflegeprozess.
Neben der Pflege gehört zu den Aufgaben der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, ein gutes Verhältnisse zu Patienten und Angehörigen aufzubauen, ihnen zu zuhören und sie zu beraten.
Tätigkeitsfelder
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sind in stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheits- und des Sozialwesens tätig:
- Krankenhäuser
- Facharztpraxen
- Wohnheime der Alten- und Behindertenhilfe
- Pflegeheime
- Einrichtungen für die Kurzzeitpflege
- Hospize
- ambulante soziale Dienste.
Kernkompetenzen
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sollten gern mit Menschen umgehen und Interesse an Pflege und Medizin haben. Gefragt sind Personen, die es verstehen Menschen zu begleiten und zu beraten, ihnen zu helfen und sie anzuleiten. Sie sollten ein Verständnis für Verwaltungsaufgaben haben und ein Interesse am Umgang mit technischen Geräten.
Die Ausbildung
Ausbildungsstätten
Der theoretische und praktische Unterricht findet in der Krankenpflegeschule statt, die praktische Ausbildung in ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie in verschiedenen Abteilungen von Krankenhäusern:
- innere Medizin (Diagnostik und nichtoperative Behandlung der Krankheiten innerer Organe)
- Geriatrie (Altersheilkunde)
- Neurologie (Diagnostik und nicht operative Behandlung von Nerven-, Rückenmarks-, Gehirn- und Muskelerkrankungen.)
- Chirurgie (Behandlung von Krankheiten und Verletzungen durch Operationen),
- Gynäkologie (Frauenheilkunde)
- Pädiatrie (Kinderheilkunde)
- Wochen- und Neugeborenenpflege.
Zulassung
- Mittlerer Bildungsabschluss oder
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss, sofern die Bewerberinnen und Bewerber
- eine erfolgreich abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung oder
- eine Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder
- eine erfolgreich abgeschlossene einjährige Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe absolviert haben.
Für die Aufnahme in die Krankenpflegeschule sollte der Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses nicht schlechter als befriedigend sein. Einige Schulen bevorzugen Bewerber/innen aus der näheren Umgebung.
Außerdem ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die fachliche und persönliche Eignung wird oft anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch geprüft. Gelegentlich gibt es schriftliche Aufnahmeprüfungen. Nützlich ist ein Freiwilliges Soziales Jahr vor Beginn der Ausbildung.
Inhalte
Theoretische und praktische Unterrichtsinhalte der Krankenpflegeschule sind unter anderem:
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
- Pflege- und Gesundheitswissenschaften
- Naturwissenschaften und der Medizin
- Geistes- und Sozialwissenschaften
- Recht, Politik und Wirtschaft
In der praktischen Ausbildung im Krankenhaus geht es unter anderem um:
- stationäre Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen
- in den Bereichen Geriatrie, Neurologie, innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in der Rehabilitation oder der Palliativmedizin
- ambulante Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen
- in präventiven [vorbeugenden], kurativen [heilenden], rehabilitativen [wiederherstellenden] und palliativen [Schmerz lindernden] Einsatzfeldern
Dauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre.
Vollzeitpflegeausbildungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Abschlüsse erwerben, dauern insgesamt drei bis dreieinhalb Jahre.
Der Unterricht erfolgt 1.600 Stunden lang gemeinsam mit den angehenden
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern und den
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern.
Insgesamt umfasst der Unterricht in der Fachschule 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung 2.500 Stunden.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Diese umfasst
- einen schriftlichen,
- einen praktischen und eventuell
- einen mündlichen Teil.
Die Abschlussbezeichnungen lauten Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Gesundheits- und Krankenpfleger. Bei Modellversuchen, die zwei oder drei Abschlüsse vorsehen, lauten die zusätzlich möglichen Abschlussbezeichnungen:
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und/oder
- Altenpfleger/in
Weiterbildung und Studium
Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)
- Fach- und Betriebswirt/in, Fachkaufleute
- Betriebswirt/in (Fachschule) - Sozialwesen
- Fachwirt/in - Alten- und Krankenpflege
- Fachwirt/in - Sozial- und Gesundheitswesen
- Betriebswirt/in (Fachschule) - Management im Gesundheitswesen
Sonderfachkräfte
- Fachkrankenschwester, -pfleger - Hygiene
- Fachkinderkrankenschwester, -pfleger – Nephrologie
- Fachkinderkrankenschwester, -pfleger - Onkologie
- Fachkinderkrankenschwester, -pfleger - Palliativ-/Hospizpflege
- Fachkrankenschwester, -pfleger - Intensivpflege/Anästhesie
- Fachkrankenschwester, -pfleger - Psychiatrie
- Fachkrankenschwester, -pfleger – Rehabilitation /Langzeitpflege
- Fachkrankenschwester, -pfleger - Klinische Geriatrie
- Stationsleiter/in - Kranken-, Alten-, Kinderkrankenpflege
- Pflegedienstleiter/in
Hochschulbildungsgänge (Auswahl)
- Pflegewissenschaftler/in
- Pflegemanager/in
- Pflegepädagogin, -pädagoge
- Ärztin, Arzt
- Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin, -pädagoge
Aktuelle Entwicklungen im Berufsbild
Kombination aus Studium und Ausbildung
Einige Hochschulen bieten im Fachbereich Gesundheit duale Studiengänge an: Dabei erlangen die Studierenden den Berufsabschluss
„Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ und gleichzeitig den Bachelortitel. Dies gelingt durch eine Koppelung des Studiums mit
der Ausbildung an einer Berufsfachschule. Dabei wird auf die enge Verzahnung von Theorie und Praxis großen Wert gelegt.
Wer eine Leitungsfunktion wahrnehmen möchte oder eine wissenschaftliche Laufbahn anstrebt, kann darauf aufbauend noch einen
Masterstudiengang absolvieren.
„» Link Pflegestudium
Patienten als Fall-Manager betreuen
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger können nach einer Weiterbildung als Case- oder Fall-Manager arbeiten. Sie betreuen Patienten auch nach einem Klinikaufenthalt und stellen so deren optimale Versorgung sicher. Sie halten Kontakt zu den Angehörigen, erstellen individuelle Hilfepläne, vermitteln Arztbesuche und organisieren Rehabilitationsmaßnahmen.
Ambulante Pflege zu Hause
Die ambulante Krankenbehandlung wird immer wichtiger. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger versorgen dabei Patienten mit chronischen Erkrankungen oder nach einer Operation zu Hause professionell mit Hilfsmitteln, Arznei- und Verbandsmitteln.
Moderne Technik ergänzt die klassische Behandlung
Bei der Betreuung von Kranken, die zu Hause leben, werden verstärkt moderne Kommunikationstechnologien eingesetzt. Videokonferenzen ersetzen die Fahrt zum Patienten. Die Angehörigen übermitteln aktuelle Messdaten per E-Mail an die Gesundheits- und Krankenpfleger/innen. Diese werten die Daten gemeinsam mit Ärzten aus und nehmen an den Televisiten teil, über die auch die Beratungsgespräche mit den Angehörigen laufen.
Gesundheitsmanager für benachteiligte Familien
In einigen europäischen Ländern wurde das System der „Family Health Nurses“ eingeführt. Diese Weiterbildung wird auch in Deutschland als zukunftsweisend für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen gesehen. Als Familiengesundheitspfleger oder Gesundheitsmanager arbeiten sie dann vor allem mit sozial benachteiligten Familien und vereinfachen deren Zugang zum Gesundheitswesen. Bei Hausbesuchen pflegen und beraten sie Patienten in Migrantenfamilien, alleinstehende Väter und Mütter und kümmern sich um deren Gesundheitsvorsorge. Als Bindeglied zu Ärzten, Krankenkassen und Ämtern planen und koordinieren sie Pflege- und Versorgungsleistungen für ihre Patienten. Die Weiterbildung dauert zwei Jahre.
