Die Dienstgemeinschaft
Die arbeitsrechtlichen Beziehungen in der Caritas sind geprägt von der religiösen Dimension dieses kirchlichen Dienstes. Alle Christinnen und Christen sollen durch ihr Handeln aktiv die Welt gestalten und damit den Auftrag und die Sendung der Kirche verwirklichen. Das gilt in besonderer Weise für die Menschen, die in kirchlichen Einrichtungen arbeiten oder diese leiten. Als Dienstgemeinschaft machen sie sich gemeinsam stark für Menschen in Not und geben damit ein Zeugnis ihres Glaubens. Dieser besondere Geist soll auch das Verhältnis zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zu den Dienstgebern prägen. Wo das nicht gelingt, sind die Beteiligten aufgefordert, partnerschaftliche Lösungen zu suchen.
Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) fassen das Wesen der Arbeit in caritativen Einrichtungen so zusammen:
„Die Caritas ist eine Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die dem Deutschen Caritasverband angeschlossenen
Einrichtungen dienen dem gemeinsamen Werk christlicher Nächstenliebe. Dienstgeber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden
eine Dienstgemeinschaft und tragen gemeinsam zur Erfüllung der Aufgaben der Einrichtung bei. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
haben den ihnen anvertrauten Dienst in Treue und in Erfüllung der allgemeinen und besonderen Dienstpflichten zu leisten. Der
Treue des Mitarbeiters muss von Seiten des Dienstgebers die Treue und Fürsorge gegenüber dem Mitarbeiter entsprechen. Auf
dieser Grundlage regeln sich alle Beziehungen zwischen Dienstgeber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“
AVR, § 1, Allgemeiner Teil
